Viele Faktoren beeinflussen den Immobilienwert. Neben Baujahr, Größe, Energieeffizienz und Lage, so spielt auch der Erhaltungszustand eine Rolle. Die Qualität der Bausubstanz muss stimmen. Hat sich mit der Zeit Schimmel im Mauerwerk breitgemacht, droht unter Umständen eine saftige Wertminderung.
Schimmelbefall ist nicht nur gesundheitsgefährdend, er schädigt auch die Bausubstanz. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen breitet sich Schimmel immer weiter aus. Er zieht angrenzende Gebäudeteile schnell in Mitleidenschaft. Er bildet sich auf Holzkonstruktionen, was im Extremfall die Gebäudestatik in Gefahr bringt. Hausschwamm zersetzt Wände und beeinträchtigt das Wohnklima. Schimmel macht in vielen Fällen Baumaterialien porös. Es gibt kaum einen Baustoff, der nicht bedroht ist.
Bis zu 15 Prozent Wertminderung sind möglich
Angebot und Nachfrage bestimmen letztendlich den Verkaufspreis, doch eine Immobilie ist so viel Wert, wie Käufer dafür bereit sind zu zahlen. Wissen Interessenten von feuchten Stellen im Mauerwerk oder gar von Schimmel, befürchten Sie meist Schlimmes. Sie nehmen möglicherweise vom Immobilienerwerb Abstand oder versuchen den Kaufpreis kräftig nach unten zu drucken. Schadhafte Bausubstanz trägt zum Wertverlust bei. Potenzielle Käufer kalkulieren die Kosten für anstehende Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in ihre Berechnungen mit ein. Im Prinzip ziehen sie die zu erwartenden Aufwendungen vom im Raum stehenden Kaufpreis ab. Die Wertminderung fällt unter Umständen um bis zu 15 Prozent aus. Eigenheimbesitzer sind gut beraten, vor einem Verkauf die Schimmelbeseitigung selbst in Angriff zu nehmen.
Täuschungsabsichten kommen Verkäufern oft teuer zu stehen
Wer eine Immobilie verkauft, darf bestehende Mängel keinesfalls verschweigen. Täuschungsabsichten landen häufig vor Gericht. Immobilienkäufer können juristische Schritte einleiten und Schadensersatz verlangen. Wurden im Vorfeld Schimmel sowie die damit verbundenen Schäden fachkundig und rückstandslos beseitigt, brauchen Verkäufer den Schimmelbefall nicht anzeigen, sie sind jedoch zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet, sofern ein Käufer explizit nach Altschäden fragt.